Rote Löwe auf der Flagge von der Stadt Düsseldorf Düsseldorf. Nähe trifft Freiheit

Mitarbeit Prozessmanagement

Mitarbeiter der Stadt Düsseldorf - Düsseldorf, Nähe trifft Freiheit - Stell dir vor, dein Stolz wächst täglich mit Düsseldorf. - Arbeiten für die Landeshauptstadt

EG 9a TVöD
für die Abteilung Zentrale Angelegenheiten im Stadtentwässerungsbetrieb

Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) sorgt für die effiziente Ableitung und Reinigung des Abwassers der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Prozessmanagement gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung, ist eine wichtige Grundlage für die Digitalisierung unserer betrieblichen Abläufe und bildet den Rahmen, in dem Benchmarking, Wissensmanagement und ECM-Systeme effektiv zusammenwirken.
Bestehende Prozesse werden analysiert, dokumentiert und weiterentwickelt. Dazu gehört die Abstimmung mit internen Fachbereichen und externen Dienstleistern sowie die Organisation von Workshops zur Prozessanalyse und Prozessmodellierung. Ein Schwerpunkt liegt auf der effektiven Einbindung externer Unterstützung durch Dienstleister einschließlich Qualitätssicherung sowie der Steuerung von Zeitplänen und Aufgaben. Unser Ziel ist eine transparente und zukunftssichere Prozessgestaltung.

Ihre Aufgaben:

Ihr Profil:

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.