Mitarbeiter vom Universitätsklinikum Carl Gustav Carus. Werden Sie Teil unseres Erfolgs. Universitätsklinikum Carl Gustav Carus - DIE DRESDNER.

Bewerbungsfrist: 31.07.2025

Befristung: 12 Monate

Arbeitszeit: Vollzeit

Stellenanzeigen ID: 1063

Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.

Gemeinsam für die Spitzenmedizin von morgen – werden Sie Teil der Hochschulmedizin Dresden.

Bundesfreiwilligendienst
für weitere Einsatzbereiche außerhalb der Pflege

Sie möchten nach dem Schulabschluss einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen und sich aktiv für andere Menschen engagieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Ihnen die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren und praktische Erfahrungen zu sammeln.

Unterstützen Sie das Uniklinikum Dresden mit Ihren Talenten und Ihrem Engagement und erhalten Sie die Chance, in einem dynamischen Team viel über sich selbst und den Umgang mit anderen Menschen zu lernen.
Der BFD beginnt regulär am 1. September jeden Jahres. Wir bieten jedoch auch die Möglichkeit, zum 1. Oktober oder 1. November jeden Jahres einzusteigen.

Bereiche, in denen Sie Ihren BFD absolvieren können:

Medizinische Funktionsbereiche

Voraussetzungen:

Leistungen & Vergütung:

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen der Bewerbung ein:

Ihre Ansprechpartnerin der
Direktion Human Resources für Rückfragen

Mandy Mattutat

Mandy Mattutat
Tel.: 0351-458 2844
Hier mehr erfahren

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.

Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.

Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.