Landeshauptstadt Düsseldorf

Meister*in oder staatlich geprüfte*r Techniker*in für die Instandhaltungskoordination

Mitarbeiter der Stadt Düsseldorf - Düsseldorf, Nähe trifft Freiheit - Stell dir vor, du verwirklichst Projekte, von denen andere träumen. Arbeiten für die Landeshauptstadt

EG 9a TVöD

für den Bereich Klärwerksbetrieb – Klärwerk Süd im Stadtentwässerungsbetrieb

Über 500 Mitarbeitende des Stadtentwässerungsbetriebes Düsseldorf sorgen unter anderem für die Abwasserbeseitigung und -reinigung der im Düsseldorfer Stadtgebiet anfallenden Abwässer. Insbesondere für die ordnungsgemäße Abwasserreinigung unterhält der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf zwei Großklärwerke der Größenklasse 5, welche laufend an die wechselnden umwelttechnischen Anforderungen angepasst werden müssen. Der Einsatz erfolgt auf dem Klärwerk Düsseldorf Süd.

Ihre Aufgaben unter anderem:

Ihr Profil:

Ihre Perspektive im Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf:

Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit anspruchsvollen Aufgaben in einem attraktiven Arbeitsumfeld. Als Teil unseres Teams leisten Sie mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge der Bürger*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie zum Umwelt- und Klimaschutz.

Es erwarten Sie:

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wir leben Vielfalt –

Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Weiterentwicklungsmöglichkeiten sind bei persönlicher und fachlicher Eignung nicht ausgeschlossen.