Team Vier junge Frauen stehen lächelnd nebeneinander

Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)

Lächeln Frau im Blazer schaut in die Kamera

Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräf­ten für das 2. Einstiegsamt der Laufbahn­gruppe 1 der Fachrichtung Justiz als

Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzie­her (m/w/d).

Nächster Einstellungstermin ist für justizex­terne Bewerber/innen der 1. Juni 2027 und für justizinterne Bewerber/innen der 1. De­zember 2027. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2026.

Aufgabenbereiche

Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein funktionsfähiges Gerichtsvollzie­herwesen ein wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Betätigung. Darüber hin­aus stellen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die Ver­steigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitge­hend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszim­mers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemein­schaftsbüros zusammengeschlossen.

Der Beruf erfordert deshalb: vielseitige Fachkenntnisse, hohe Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft, Belast­barkeit, insbesondere auch im Außendienst, ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen, häufig auch Einfühlungsvermögen. Die Arbeit mit moderner Bü­rotechnik muss selbstverständlich sein.

Es sind mehrere Ausbildungsplätze für justizinterne (bleiben in ihrer Besoldungs­gruppe) oder justizexterne (erhalten Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu verge­ben.

Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie

1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, ab­solviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieher­dienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.

In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steu­erfachangestellte.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungs­scheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversor­gungsgesetzes vorliegen sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebens­jahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.

Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren Justizdienstes sind.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung Ihrer Inte­ressen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.

Bewerbungsform

Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Ober­landesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:

Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*1)

Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen, kön­nen Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Ausbildung@jus-tiz.niedersachsen.de oder postalisch an folgende Adresse übersenden:

Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26140 Oldenburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengrün­den nicht zurückgesandt werden können.

Bewerbungsunterlagen

Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende Unterlagen bereitzuhalten: ein Bewerbungsanschreiben einen (tabellarischen) Lebenslauf mit An­gabe zur Staatsangehörigkeit eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind ggf. Einverständniserklärung hinsicht­lich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichem Dienst) Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder pos­talisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende Erklärungen beizufügen: Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersach­sen (*2) Einwilligungsformblatt Online-Test Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB) (*3)

Mehrfachbewerbungen

Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben und zusätzlich im Mehrfachbewerberbogen angeben, dass Sie auch an einer Einstellung bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle interessiert sind.

Das Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie vor­rangig eingestellt werden möchten.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei wel­chem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.

Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*4) bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Olden­burg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesge­richt Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten. Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfah­rensweise nicht beeinträchtigt werden.

Einsatzorte

Der Einsatzort kann bei jedem Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein. Eine Karte finden Sie hier (*5). Die Ausbildungsplatzanzahl gilt ebenfalls für den ge­samten Oberlandesgerichtsbezirk.

Auswahlverfahren

Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Aus­wahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbar­keit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibili­tät, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Brinkert (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Ruhe (Telefon: 0441 220-1016)

Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersach-sen.de (Karriere/Einstellung und Ausbildung).