Land Hessen

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist ab 1. Mai 2026 in der Abteilung V „Brand- und Katastrophenschutz, Heimatschutz und Krisenmana­ge­ment“ die Funktion

der Leitung (m/w/d) des Referates V 1 „Brandschutz, Einsatz, Förderwesen“ und Landesbranddirektorin/ Landesbranddirektors

zu besetzen. Eine Stelle der Besoldungsgruppe B 2 HBesG steht zur Verfügung.

Zu den Aufgabengebieten gehören insbesondere:

In Frage kommen Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Laufbahnprüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst in der Besoldungsgruppe A 15, die über umfang­reiche Erfahrungen und überdurchschnittliche Qualifikationen im Brandschutz sowie in der öffentlichen Verwaltung verfügen.

Die gesundheitlichen Voraussetzungen und körperliche Eignung für den feuerwehrtechni­schen Dienst müssen vorliegen.

Für die anspruchsvollen Tätigkeiten wird ein Höchstmaß an persönlichen Einsatz, ausge­prägte soziale Kompetenz, Führungsfähigkeit/-kompetenz, Flexibilität und Belastbarkeit er­wartet. Darüber hinaus werden ein hohes Maß an Eigeninitiative, Verantwortungsbewusst­sein, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit ebenso erwartet, wie die Bereitschaft zum selbstän­digen Arbeiten und Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit, konstruktiv und vertrau­ensvoll mit den Feuerwehrverbänden und den beteiligten Organisationen zusammenzuar­beiten. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Einsätzen im Brand- und Katastrophenschutz so­wie zur Teilnahme an externen Veranstaltungen der Feuerwehren, der Verbände und ande­rer Organisationen außerhalb der Dienstzeit wird vorausgesetzt.

Infos und Bewerbung:

Bei Fragen rund um die Stelle und Ihre Bewerbung scheuen Sie sich nicht, uns zu kontak­tieren! Für Informationen stehen Ihnen Herr Dr. Tobias Bräunlein (Abteilungsleiter Brand- und Katastrophenschutz, Krisenmanagement, E-Mail: Tobias.Braeunlein@innen.hes­sen.de Tel.: 0611/353-1270) sowie Fr. Dr. Claudia-Simone Rohde (Leiterin des Personal­referats, E-Mail: Claudia-Simone.Rohde@innen.hessen.de, Tel.: 0611/353-1582) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen richten Sie bitte unter der Kennziffer 503/2025 mit allen üblichen Qualifikati­onsnachweisen an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz möglichst im Format PDF (vorzugsweise als ein Dokument) an bewerbung@innen.hes-sen.de oder über das Bewerberportal unter www.karriere.hessen.de.

Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterre­präsentiert sind, wird angestrebt. Die Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Die Landesverwaltung strebt eine Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsgeschichte an. Bewerbungen von Menschen unabhängig von rassistischen Zu­schreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Reli­gion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind daher ausdrück­lich erwünscht. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erwor­bene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befä­higung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Verwendung dienlich sind. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her möglich, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle im vollen Umfang besetzt wird.

Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: Ein Anschreiben, ein aktueller Lebenslauf, Nachweis Befähigung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst, sofern vorhanden Kopien der dienstlichen Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse (hauptberufliche Tätigkeiten) und ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Ihre Daten werden ausschließlich für die Prü­fung Ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zur Besetzung der ausgeschriebe­nen Stelle verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre Daten gemäß den ge­setzlichen Vorgaben gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder ein sonstiger Rechtsgrund einer Löschung entgegenstehen. Weitere Informationen zum Daten­schutz, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person und zur Erreichbarkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten, finden Sie unter: https://innen.hessen.de/daten­schutz.

Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung daten­schutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.