Gemeinde Oftersheim

Die Gemeinde Oftersheim (12.200 Einwohner (m/w/d) im Rhein-Neckar-Kreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Sachbearbeitung für den Bereich „Friedhofs- und Standesamtswesen“ (m/w/d)

Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.

Diese Aufgaben warten auf Sie:

Das bieten wir:

  • Ein attraktives, vielfältiges Arbeitsumfeld sowie ein offenes und engagiertes Team
  • Abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet mit Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Ein der Tätigkeit entsprechendes Entgelt bis EG 6 TVöD bzw. eine Besoldung nach A 8 mittlerer Dienst bei entsprechender Qualifikation
  • Die üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
  • Rabatte und Preisnachlässe von Unternehmen, die mit der Plattform „corporate benefits“ kooperieren, deren offizieller Partner die Gemeinde Oftersheim ist
  • Fahrradleasing

Das erwarten wir:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter, Beamter des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes oder Kaufmann für Büromanagement (jeweils m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Verständnis für komplexe Sachverhalte und Rechtsauffassungen
  • Flexibilität und Bereitschaft zur Teilnahme an Terminen außerhalb der Regelarbeitszeit
  • Ausgeprägte Kundenfreundlichkeit, Empathie sowie ein hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz
  • Selbständiges Arbeiten, ausgeprägte Entscheidungsfähigkeit und Organisationsgeschick sowie ein hohes Maß an Belastbarkeit
  • Einschlägige Berufserfahrung in den o.g. Bereichen ist von Vorteil

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, ggf. Zusatzqualifikationen, Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber (m/w/d) etc.) richten Sie bitte bis 15.02.2026 schriftlich an:

Bürgermeisteramt Oftersheim
Personalamt
Mannheimer Straße 49
68723 Oftersheim

oder per E-Mail an:
personalamt@oftersheim.de

Für Fragen stehen Ihnen die Standesbeamtin, Fr. Betz-Krupp (06202 597- 108) sowie Hr. Lorenz, (06202 597-118) vom Personalamt zur Verfügung

Auf Bewerbungseingangs­bestätigungen wird verzichtet.

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