Werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie zu uns als

Sachbearbeiter (m/w/d) für die Mietverwaltung

Das zahlen wir:

bis Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. bei Beamten (m/w/d) bis Besoldungs­gruppe A 9 BayBesG

Arbeitszeitregelung:

in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden

Bewerbungsfrist:

05.04.2026

Start:

01.05.2026

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Verwaltung städtischer Miet­objekte in den Bereichen Wohnen, Gewerbe und sonstige Nutzungen
  • Erstellung individueller Miet­verträge und Neben­kosten­abrechnungen
  • Durchführung von Wohnungs­be­sichtigungen, -über­gaben und -abnahmen

Zwingende Anforderungen:

  • Erfolgreich ab­ge­schlossene Aus­bildung als Verwaltungs­fach­angestellter (m/w/d) (VFA-K) oder Verwaltungswirt (m/w/d) (2. QE) oder
  • Alternativ Ausbildung im kauf­männischen oder büro­spezifischen Bereich mit der Bereitschaft, den Beschäftigten­lehrgang (BL I) innerhalb eines befristeten Be­schäftigungs­ver­hältnisses von zwei Jahren zu absolvieren

Damit können Sie punkten:

  • Gestaltungs­wille, gepaart mit Kommunikations­stärke und Ver­handlungs­geschick
  • Wirtschaftliches Handeln und kauf­männisches Denken
  • Sicheres und freundliches Auftreten
  • Hohe Belastbarkeit

Damit punkten wir:

  • Krisensicherer und modern aus­ge­richteter Arbeits­platz mit flexiblen, aber geregelten Arbeits­zeiten
  • Möglichkeit zur mobilen Arbeit nach Vereinbarung
  • Wir garantieren eine aus­führliche und umfang­reiche Ein­arbeitung inner­halb eines professionell begleiteten Onboarding-Prozesses
  • Faire Lohn­gestaltung und zusätz­liche leistungs­ab­hängige Vergütung
  • Freising-Zulage in Höhe von 270 Euro (brutto, Vollzeit­be­schäftigung); für jedes Kind gibt es bei vor­liegendem Kinder­geld­bezug monatlich 50 Euro (brutto, Vollzeit­be­schäftigung) extra
  • Betriebliche Alters­vorsorge: selbst­ver­ständlich – und das ohne Einzahlung durch Sie! Nähere Informationen erhalten Sie hier
  • Kostengünstige Mit­arbeiter­park­plätze in direkter Arbeits­platz­nähe und gute Anbindung an die öffent­lichen Verkehrs­mittel
  • Übernahme der Fahrt­kosten bei Nutzung des ÖPNV
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünf­tage­woche
  • Kostengünstige Dienst­wohnung (je nach Verfügbarkeit)
  • Eine Vielzahl von Fort­bildungs­angeboten, die darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden