Wir über uns
Die Abteilung für Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement im Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen der Behörde für
Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) verantwortet die rechtssichere Bearbeitung vielfältiger Themen im Bereich Bauen. Im sogenannten Shared-Service-Modell werden auch Aufgaben für die Behörde für Umwelt, Klima, Agrarwirtschaft und Energie (BUKEA) wahrgenommen.
Hier sind weitere Informationen über uns als
Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Hören Sie sich auch gerne den
Podcast mit der Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde an.
Impressum
Unser Angebot
- eine Stelle (Teilzeit 50%), befristet bis zum 31.12.2028, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung* nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle), bzw. Besoldungsgruppe A13, weitere Inforamtionen auf karriere.hamburg
- umfangreiches Fortbildungsprogramm im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung
- gute Work-Life-Balance, u.a. mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten, Möglichkeit zum Home-Office und 30 Tagen Urlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche
- moderner Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung (S-Bahn Wilhelmsburg und StadtRAD-Station) und Personalrestaurant vor Ort
- Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
- Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg
*Hinweis für Bewerbende, die bereits unbefristet bei der FHH arbeiten: Bei Besetzung der Stelle im Rahmen Ihres bestehenden Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnisses bei der FHH werden Sie von Ihrer Dienststelle in die neue Funktion abgeordnet. Hierfür ist die Zustimmung Ihrer Dienststelle erforderlich. Eine Beförderung bzw. tarifliche Höhergruppierung ist nicht möglich, aber es kann ggf. eine Zulage gezahlt werden.
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Motivationsschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.