Wir suchen zum 01.07.2026 befristet bis voraussichtlich 31.07.2027 in Vollzeit für unser Stadtjugendamt, Abteilung Sozialdienst eine*n
Sozialpädagog*in für den Fachdienst Stationäre Hilfen
Ihre Vorteile:
- Zukunftssichere Beschäftigung mit tarifgebundener Bezahlung in EG S 14 TVöD-SuE, Weihnachtsgeld, Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte, zusätzlich freie Tage mit Arbeitsentgelt
- Familienfreundliche Arbeitgeberin mit flexiblen Arbeitszeiten, Arbeitszeitausgleich, Teilzeit- und Homeoffice-Möglichkeiten
- Starker Zusammenhalt, Supervision, kollegiale Beratung, Teamarbeit
- Angebot an Werkmietwohnungen, Erreichbarkeit durch VGN-Firmenabo, Zuschuss zum ÖPNV
- Gewünschte Einbringung von Talenten, Fähigkeiten, Ideen sowie Förderung der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung durch Weiterbildungen
Ihre Aufgaben:
- Vermittlung von jungen Menschen in stationäre Jugendhilfeeinrichtungen gem. § 34 SGB VIII
- Vorläufige Inobhutnahme gem. § 42a SGB VIII und Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten
- Durchführung der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII
- Beratung und Begleitung junger Menschen und ihrer Familien im Zusammenhang mit der Durchführung der stationären Hilfe
- Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
- Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst in der Fallbearbeitung
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagog*in (FH) bzw. Bachelor Soziale Arbeit mit der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in
- Führerschein Klasse B (bitte Nachweis beilegen)
- Wünschenswert sind Erfahrungen im Arbeitsbereich stationäre Hilfen oder im Allgemeinen Sozialdienst, insbesondere Kenntnisse im Jugendhilferecht sowie den sonstigen arbeitsbereichsspezifischen Rechtsvorschriften
- Ausgeprägte Teamfähigkeit
- Offenheit und Engagement bei der fachlichen Weiterentwicklung der Arbeit
- Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten, insbesondere bei Dienstreisen
Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und setzen uns für Chancengleichheit ein. Grundsätzlich sind alle Stellen teilzeitfähig. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.